
Theoriekurs Obligatorische Hundekurse Kanton Zürich
Nach Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung (am 1. Juni 2025) müssen Ersthundehaltende einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Die theoretische Ausbildung ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu besuchen. Der Theoriekurs ist verpflichtend für Hundehaltende, die in einer Zürcher Gemeinde leben und für mindestens drei Monate einen Hund halten.
Wir richten uns beim Kurs an die Lernziele nach Vorgaben der neuen Hundeverordnung des Kt. ZH.
Theoriekurs inkl. Prüfung:
| Kurs: | Online |
| Datum: | nach Absprache |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben gerne weitere Auskünfte.







